Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke legt Positionspapier zu verantwortlicher Beschaffung vor

Die öffentliche Beschaffung ist ein Schlüsselfaktor für eine nachhaltige Entwicklung. Zum einen verfügt die öffentliche Hand mit einem Anteil von mindestens 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes über einen wirksamen Hebel, um eine ökologisch und sozial verantwortliche Produktion voranzubringen. Zum anderen kommt der öffentlichen Hand eine Vorbildrolle für einen nachhaltigen privaten Konsum zu. In einigen Produktbereichen zeigt sich bereits, dass der Markt auf die veränderte Nachfrage reagiert und sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette konkret verbessern.

Vor diesem Hintergrund ist die von der Europäischen Union angestoßene Vergaberechtsreform, die im Frühjahr 2016 in deutsches Recht umgesetzt wurde, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da sie die nachhaltige öffentliche Beschaffung wirksam stärkt. Die Unterschwellenvergabeordnung vom Februar 2017 wird zu Veränderungen der vergaberechtlichen Regelungen der Länder führen.

Das vorliegende Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke (agl), zu der auch der DEAB gehört, formuliert aus zivilgesellschaftlicher Perspektive Mindestanforderungen für die anstehenden Revisionen der vergaberechtlichen Regelungen auf Länderebene. Die entwicklungspolitischen Landesnetzwerke – und das gilt auch für den DEAB – sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin bereit, konsequente Schritte der öffentlichen Hand in Richtung einer an anspruchsvollen Nachhaltigkeitsstandards orientierten öffentlichen Beschaffung konstruktiv zu unterstützen. Das setzt voraus, dass sie bei den Beratungen über die Anpassungen gehört und angemessen beteiligt werden.