In einem gemeinsamen Positionspapier fordern der DEAB und BUND Baden-Württemberg die Landesregierung auf, die laufende Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift (VwV) Beschaffung für eine konsequente Weiterentwicklung der nachhaltigen Beschaffung zu nutzen. Insbesondere müsse Nachhaltigkeit als Vergabegrundsatz verankert und unmissverständlich klar gemacht werden, dass nachhaltige Beschaffung rechtlich möglich, politisch gewünscht und praktisch umsetzbar ist.
Die VwV Beschaffung dürfe in Sachen Nachhaltigkeit nicht hinter die vergaberechtlichen Regelungen auf Bundesebene zurückfallen; gleichzeitig sollten weitergehende Nachhaltigkeitsregelungen, wie die verbindliche Berücksichtigung grundlegender Arbeitsstandards in der Lieferkette bestimmter Produktgruppen, erhalten bleiben.
Das Positionspapier erkennt an, dass Baden‐Württemberg
mit der VwV Beschaffung vom April 2015 einen wichtigen Schritt zur Beachtung ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Aspekte bei den Beschaffungen des Landes getan hat. Der zufolge sollen die Produkte mit den geringsten Umweltbelastungen bevorzugt werden, ebenso Produkte aus Fairem Handel, und bei bestimmten Risikoprodukten muss die Einhaltung der ILO‐Kernarbeitsnormen gewährleistet sein. Erfreulich sei auch die Klarstellung, dass der unter Umständen höhere Preis bei der Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte kein Hindernis sein darf.Gleichwohl komme es jetzt darauf an, die anstehende rechtliche Überarbeitung für eine konsequente Weiterentwicklung der sozial und ökologisch verantwortlichen Beschaffung im Land zu nutzen.