Nach dem Beschluss des Landtag über die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer drängen Gebühren-Kritiker*innen auf eine Rechtsverordnung mit mehr Ausnahmen für Studierende aus den ärmsten Entwicklungsländern.
Über zwei Drittel der von dem Gesetz betroffenen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern an Universitäten in Baden-Württemberg stammen aus Entwicklungsländern. Daher haben führende Entwicklungsexpert*innen das Gesetz im Vorfeld als nicht sozialverträglich und nicht vereinbar mit den globalen Zielen für eine nachhaltige Entwicklung kritisiert. Aber auch nach diesem öffentlichen Aufruf von Entwicklungsexperten sowie weitreichenden Protesten von Universitätsmitarbeiter*innen, Studierenden, Gewerkschaften, Kirchen und zivilgesellschaftlichen Verbänden hat der Landtag Baden-Württembergs das Gesetz heute ohne Erweiterung der Ausnahmen verabschiedet.