Beim dritten Treffen des Forums Nachhaltige Beschaffung Baden-Württemberg am 24. September, an dem 45 Personen aus Kommunen, Ministerien, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft teilnahmen, ging es zunächst um Ansätze zur Berichterstattung über die Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung. Denn: Beschlüsse fassen ist das eine, die Umsetzung unter Umständen etwas ganz anderes. Zunächst präsentierte Dr. Volker Teichert von der FEST (Heidelberg) mögliche Indikatoren, mit denen sich die Fortschritt bei der nachhaltigen Beschaffung in Kommunen darstellen lassen. Indikatoren können dazu dienen, sich Ziele zu setzen, Potentiale zu bestimmen, Fortschritte zu identifizieren und sich mit anderen Kommunen zu vergleichen.
Die Zahl der Kommunen in Baden-Württemberg, die die Umsetzung ihrer nachhaltigen Beschaffung systematisch beobachten und regelmäßig einen Bericht darüber erstellen, ist noch sehr übrschaubar. Drei VertreterInnen solcher Kommunen stellten bei der Sitzung des Forums ihr Berichtswesen vor:
- Sabine Lachenicht vom Agendabüro der Stadt Heidelberg, wo dem Gemeinderat alle zwei Jahre ein Bericht vorgelegt werden muss,
- Dietmar Hage vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Ostfildern, wo die Umsetzung des Beschlusses zum Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit ebenfalls alle zwei Jahre überprüft werden muss, und
- Julia Finkbeiner von der Stadtverwaltung Kornwestheim, wo 2009 die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Verbot von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zum ersten Mal, im April 2013 zum zweiten Mal abgefragt wurde.
Dr. Teichert lud die Kommunen ein, ein gemeinsames Projekt zu Indikatoren für Umsetzungsberichte durchzuführen.
In der zweiten thematischen Einheit ging es um die Verankerung von Sozialstandards in kommunalen Friedhofssatzungen (in der Regel Ausschluss von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit nach ILO-Konvention 182). Uwe Kleinert erläuterte die Situation, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim nach einer Normenkontrollklage von sieben Steinmetzen am 29. April 2014 den entsprechenden Absatz der Friedhofssatzung der Stadt Kehl für nichtig erklärt hat. Mehr als 20 Kommunen in Baden-Württemberg müssen nun mit vergleichbaren Verfahren rechnen. Viele haben deshalb inzwischen ihre Regelungen zurückgenommen, andere lassen es auf eine Klage ankommen. Weitere Kommunen, die in den Startlöchern standen, haben ihre Aktivitäten erst einmal auf Eis gelegt. Die TeilnehmerInnen plädierten dafür, möglichst bald mit einer Veranstaltung zu dem Thema einen Prozess zur Lösung des Problems anzustoßen. Uwe Kleinert und Uta Umpfenbach haben diese Anregung aufgegriffen und inzwischen einen entsprechenden Projektantrag gestellt.
Nach einem Überblick von Uwe Kleinert über die für eine nachhaltige Beschaffung relevanten Vorgaben in der Europäischen Beschaffungsrichtlinie vom April 2014, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht überführt werden muss, wurde diskutiert, was das für die Überarbeitung der baden-württembergischen Beschaffungsanordnung (BAO) bedeutet, die zum Jahresende 2014 ausläuft.
Frau Dr. Rosenauer vom Wirtschaftsministerium (das bei der Novellierung die Federführung innehat) stellte klar, dass die Neuregelung der Beschaffungsanordnung zum 1.1.2015 in Kraft trete. Sie werde nicht mehr BAO heißen, sondern VwV Beschaffung (Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge). Es gebe eine interministerielle Arbeitsgruppe, an der MitarbeiterInnen aller Ministerien teilnehmen. Die VwV sei wie ein Leitfaden strukturiert. In der neuzufassenden VwV werden nach ihrer Aussage umweltbezogene und soziale Aspekte (als so genannte „strategische“ Aspekte) enthalten sein. Nicht nur ausbeuterische Kinderarbeit werde angesprochen, sondern alle acht ILO-Kernarbeitsnormen. Die Ressortanhörungen seien Ende der Woche (26.9.) abgeschlossen. Für die Kommunen sei die VwV nicht verbindlich. Es werde aber angestrebt, den Kommunen die Anwendung der VwV zu empfehlen.
Das nächste Treffen des Forums Nachhaltige Beschaffung Baden-Württemberg wird zwischen Mitte Januar bis Mitte Februar 2015 stattfinden. Interessierte können sich gerne an Uwe Kleinert (uwe.kleinert@woek.de) wenden.